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 AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fa. WELLNER- Haustechnik

(I) Geltungsbereich

1. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen, Installations-, Planungs-, Servicearbeiten und Schulungen, einschließlich Beratungsleistungen, der Fa. WELLNER- Haustechnik gegenüber ihren Kunden. Sie stellen die ausschließliche Grundlage jedweden Geschäfts der Fa. WELLNER Haustechnik dar, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen. Sie gelten nur, soweit diese von der Fa. WELLNER- Haustechnik ausdrücklich anerkannt wurden. 3. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Vertragsbedingungen vor. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von der Fa. WELLNER- Haustechnik im Einzelfall schriftlich bestätigt werden.

(II) Angebot und Abschluss

1. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsschlüsse sowie sonstige Vereinbarungen kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. WELLNER- Haustechnik zustande. 2. Zum Angebot gehörige Unterlagen, Zeichnungen, Maßangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die in diesem Sinne gemachten Angaben sind nicht verbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert sind. Abweichungen von diesen Angaben, welche aufgrund technischer Notwendigkeit oder Praktikabilitätgeboten sind, bleiben vorbehalten. 3. Maß-, Verwendungs- und Produktvorgaben des Kunden sind von diesem in eigener Verantwortung zu prüfen und anzugeben. Dem Kunden ist bekannt, dass Fa. WELLNER- Haustechnik nicht zur Überprüfung der vom Kunden vorgegebenen Maße und Spezifikationen verpflichtet ist, es sei denn, diese Vorgaben wurden von Fa. WELLNER- Haustechnik selbst ermittelt. 4. Fa. WELLNER- Haustechnik behält sich das Eigentum und Urheberrechte an Angebotsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und dergleichen vor. Diese sind Dritten nicht zugänglich zu machen. Auf Verlangen sind von dem Kunden diese Zeichnungen und Angebotsunterlagen unverzüglich zurückzugeben. Dem Kunden steht insbesondere an diesen Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht zu. 5. Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich, es sei denn, ein Kostenvoranschlag wird von Fa.WELLNER- Haustechnik ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet.

(III) Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Angebote, Berechnungen und Preise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in Euro. 2. Soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. 3. Eventuell vereinbarte Skonti werden hinfällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät. 4. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Fa. WELLNER- Haustechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % p.A. ab Datum der Fälligkeit zu fordern. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens durch den Kunden bleibt unberührt. 5. Fa. WELLNER- Haustechnik ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Rückstände des Kunden anzurechnen, ohne dass es hierfür einer gesonderten Erklärung bedarf. 6. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Mangelrügen oder Beanstandungen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde vollkaufmännisches Unternehmen betreibt. Gleiches gilt für die Aufrechnung oder Zurückhaltung aufgrund von nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

(IV) Lieferungen und Leistungen, Gefahrübergang

1. Sämtliche Liefer- und Leistungszeiten, - Termine und - Fristen sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich und schriftlich von der Fa. WELLNER- Haustechnik als verbindlich bestätigt werden. Werden nachträglich Veränderungen des Leistungsumfanges vereinbart,ist der Leistungszeitraum erneut und gesondert zu vereinbaren. 2. Der Leistungszeitraum im Sinne von Nr. 1 verlängert sich, wenn und soweit Fa. WELLNER- Haustechnik in der Vertragserfüllung durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände ge- oder behindert wird, die nach den Umständen des Einzelfalls von Fa. WELLNER- Haustechniknicht in zumutbarer Weise abwendbar sind, um den Zeitraum der Dauer dieser Umstände, sofern diese Umstände nicht von der Fa. WELLNER- Haustechnik zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Betriebsstörungen, unverschuldet ausbleibender Zu- oder Belieferung, behördlichen Anordnungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Krieg oder Kriegsgefahr, höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung. Verzug tritt in diesen Fällen nicht ein, der Kunde ist nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Teillieferungen und - Leistungen seitens der Fa. WELLNER- Haustechnik sind zulässig. 4. Geringfügige Konstruktions-, Farb- und Formabweichungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit hierdurch keine Funktionsänderung eintritt und die Abweichung dem Kunden zumutbar ist. 5. Fa. WELLNER- Haustechnik haftet dem Kunden für Leistungsverzug nur, soweit Fa. WELLNER- Haustechnik oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Die Rechte des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist bleiben hiervon unberührt. 6. Bei Lieferung oder Leistung beweglicher Sachen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung spätestens mit Absendung der Ware und Übergabe der Waren an einen Spediteur/Frachtführer auf den Kunden über. Bei Verzögerung derVersendung aufgrund Wunsches oder Verschuldens des Kunden lagern die Waren auf Gefahr sowie auf Kosten des Kunden.Anstelle des Versandes tritt dann die Anzeige der Versandbereitschaft. 7. Versandte oder auf Wunsch des Kunden gelieferte bewegliche Sachen sind von dem Kunden auch dann anzunehmen und fachgerecht zu verwahren, wenn sie mängelbehaftet sind; ein Nachteil des Kunde ist damit nicht verbunden. 8. Bei Installation oder Montage von Waren und Leistungen kann Fa. WELLNER- Haustechnik Zwischenabnahmen verlangen. Nacherfolgter Zwischenabnahme geht die Gefahr im Sinne von Nr. 6 insoweit auf den Kunden über.

(V) Eigentumsvorbehalt

1) Jede vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist keinesfalls gestattet. 2) Sollte der Käufer eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Der Käufer ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an den Verkäufer zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. 3) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Verkäufer sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Verkäufer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. 4) Die Geltendmachung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.

(VI) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Kreuznach. Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebende Streitigkeiten ist das Amtsgericht Bad Kreuznach. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


  

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